MorgenFund - Vereinnahmung der Vorabpauschale für 2025

MorgenFund

Gesetzlich gilt die Vorabpauschale am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für das Jahr 2025 fließt den Fondsanlegern also fiktiv am 02.01.2026 zu und wird einige Zeit später von MorgenFund abgebucht.
 

Wie vereinnahmt MorgenFund die Vorabpauschale?

  • Um die aus der Vorabpauschale ermittelte Kapitalertragsteuer (Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu begleichen, veräußert MorgenFund Fondsanteile des Anlegers. Dafür werden vorrangig Geldmarkt- und Rentenfonds herangezogen.
  • Können keine Fondsanteile zum Ausgleich der Steuerschuld veräußert werden, wird der Kunde darüber informiert und gebeten, die ausstehende Kapitalertragsteuer zu bezahlen.
  • Falls der Kunde der Aufforderung nicht nachkommt, ist MorgenFund gesetzlich dazu verpflichtet, das Finanzamt über die beim Depotinhaber nicht beglichenen Steuerbetrag zu informieren.
  • Das Finanzamt fordert die Kapitalertragsteuer dann direkt beim Depotinhaber an.
     

Was passiert, wenn ich einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung oder Verlustvorträge (Verlusttopf) habe?

Bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) werden Verlustvorträge, Freistellungsaufträge sowie eine Nichtveranlagungsbescheinigung berücksichtigt und gegengerechnet.
 

Was passiert bei Depotinhabern mit Wohnsitz in Deutschland und MorgenFund Depot in Luxemburg?

In diesem Fall unterliegen Ihre Kapitaleinkünfte nicht dem deutschen Kapitalertragssteuerabzug. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland müssen Sie daher Ihre Kapitaleinkünfte – zu denen auch die Vorabpauschale gehört - im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung erklären. Sie erhalten eine Erträgnisaufstellung, in der Sie über die Höhe der Kapitaleinkünfte inklusive Vorabpauschale informiert werden.
 

Wie kann ich mich auf die Vorabpauschale vorbereiten?

Prüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag für 2026 und erhöhen Sie diesen gegebenenfalls, um eine Besteuerung zu vermeiden.

Freistellungsauftrag erteilen


Wie hoch wird die Vorabpauschale sein?

Die exakte Höhe der Vorabpauschale kann immer erst nach Ablauf des betroffenen Kalenderjahres ermittelt werden, also erst am 31.12.2025. Einen groben Anhaltspunkt für die Höhe der Steuerlast Anfang 2026 kann diese Formel geben:
Fondsbestand per 02.01.2025  x  0,47%
 

Mehr zur Vorabpauschale
 

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