Sparer-Pauschbetrag für Freistellungsaufträge wird ab 2023 erhöht

Der Bundesrat hat am 16. Dezember das Jahressteuergesetz 2022 abgesegnet. Neben anderen steuerlichen Gesetzesänderungen werden auch Sparer gefördert.
 

Sparer-Pauschbetrag wird erhöht

Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und realisierte Kursgewinne bleiben ab 2023 in einem etwas größeren Umfang steuerfrei. Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab dem Steuerjahr 2023. Die Erhöhung gilt für alle Privatpersonen, die einen Freistellungsauftrag stellen dürfen (auch Kinder).

 Bis 31.12.2022 (alt)Ab 01.01.2023 (neu)
Alleinstehende, Kinder802 €1.000 €
Zusammenveranlagte (Ehegatten/Lebenspartner)1.602 €2.000 €

Was mit Ihrem bestehenden Freistellungsauftrag passiert

Bereits für das Jahr 2023 erteilte Freistellungsaufträge werden per 01.01.2023 prozentual erhöht. Dabei liegt der Erhöhungssatz bei 24,844%. Sie brauchen zur Nutzung der höheren Freibeträge nichts weiter zu veranlassen.

Beispiel:

  1. Freistellungsauftrag bis einschließlich 2022: 100 €
  2. Freistellungsauftrag ab 2023: 125 € (aufgerundet)

Ein Freistellungsauftrag von 0 € bleibt entsprechend bei 0 €.
 

Wann Sparer aktiv werden müssen

Wer bei der Aufteilung auf mehrere Institute nichts ändern möchte, muss nicht aktiv werden. Wer eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Veränderung in der Höhe seines Freistellungsauftrages wünscht oder einen Freistellungsauftrag erstmalig neu einrichten möchte, muss selbst aktiv werden.

Mehr erfahren


Detaillierte Informationen Ihrer Depotbank

Bereits in den letzten Wochen veröffentlichten unsere Partnerbanken detaillierte Informationen darüber, wie mit den Freistellungsaufträgen ihrer Kunden umgegangen wird. Im Folgenden stellen wir Ihnen diese gesammelt zur Verfügung.

Informationsschreiben zur Erhöhung des Sparerfreibetrags ab 2023

  1. ebase: Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages zum 01.01.2023 auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euroebase
    "Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages zum 01.01.2023 auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro"
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  2. FIL Fondsbank (FFB): Sparerpauschbetrag: Das gilt für Freistellungsaufträge ab 2023FIL Fondsbank (FFB)
    "Sparerpauschbetrag: Das gilt für Freistellungsaufträge ab 2023"Artikel lesen
  3. Fondsdepot Bank: Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum 01.01.2023Fondsdepot Bank
    "Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum 01.01.2023"
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  4. comdirect: Anpassungen beim Freistellungsauftrag zum 01.01.2023comdirect
    "Anpassungen beim Freistellungsauftrag zum 01.01.2023"
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  5. DAB BNP Paribas: Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum 1.1.2023DAB BNP Paribas
    "Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum 1.1.2023"
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  6. MorgenFund: Anpassung der Freistellungsaufträge per 01.01.2023MorgenFund
    "Anpassung der Freistellungsaufträge per 01.01.2023"
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