Viele Anleger verschenken Jahr für Jahr Geld, weil sie den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge nicht optimal nutzen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie jedes Jahr das Beste aus Ihrem Sparerpauschbetrag herausholen.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Mit dem Sparerpauschbetrag fördert der Staat die Vermögensbildung von Privatpersonen und ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu behalten. Derzeit beträgt dieser Betrag 1.000 € pro Jahr für Ledige und 2.000 € für Verheiratete (Stand: April 2024). Der Sparerpauschbetrag kann durch einen Freistellungsauftrag bei den Banken geltend gemacht werden.
Tipp 1: Richtig verteilen
Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Kapitalerträge wie Zinszahlungen aus Spar- und Tagesgeldkonten oder Bausparverträgen, Dividenden aus Aktiengeschäften, Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen bei Wertpapiergeschäften. Je nachdem, bei welchen Banken Sie Geschäfte dieser Art betreiben, kann es sehr wichtig sein, dass Anleger den Freibetrag auf die verschiedenen Banken aufteilen. Erstellen Sie sich am besten eine kurze Liste, bei welcher Bank welcher Auftrag erteilt wurde. So haben Sie jederzeit einen guten Überblick.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Summe der erteilten Freistellungsaufträge den maximalen Sparerpauschbetrag nicht übersteigt!
Tipp 2: Auch Kinder profitieren
Auch Kinder haben Anspruch auf den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 €. Wichtig ist, dass das Depot oder Konto, auf dem das Vermögen liegt, auf den Namen des Kindes lautet!
Gut zu wissen: Die meisten Kinderdepots sind von der Depotführungsgebühr befreit, was einen zusätzlichen finanziellen Vorteil bringt.
Tipp 3: Kursgewinne realisieren
Prüfen Sie zum Jahresende (z.B. Ende November), ob Sie Ihren Freibetrag ausgeschöpft haben. Ist dieser noch nicht voll in Anspruch genommen, realisieren Sie (anteilige) Kursgewinne Ihrer Fonds. In der Praxis können Sie die entsprechenden Fondsanteile verkaufen und direkt wieder kaufen. Dank des Rabatts von 100% auf den Ausgabeaufschlag bei FondsSuperMarkt entstehen Ihnen hierbei keine Kosten!
Sie zahlen noch Ausgabeaufschläge und wollen aufgrund der entstehenden Kosten die Realisierung der Kursgewinne nicht durchführen? Wechseln Sie einfach per Vermittlerwechsel oder Depotübertrag zu uns.
Übrigens: Wenn Sie Kursgewinne realisieren, können Sie diese ggf. auch mit Verlusten aus anderen Positionen verrechnen, um Ihre Steuerlast weiter zu senken.
Tipp 4: Einkommensteuererklärung machen
Wenn Sie vergessen haben, einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder den Auftrag nicht optimal auf die Kreditinstitute verteilt haben, kann es sein, dass Sie zu viel Abgeltungsteuer gezahlt haben. Füllen Sie in diesem Fall die Anlage KAP aus und fügen Sie als Nachweis alle Belege bei, aus denen der Steuerabzug hervorgeht. So können Sie die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern.
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Ihr FondsSuperMarkt-Team
Wichtiger Hinweis: Die in diesem Beitrag enthaltenen Angaben und Darstellungen wurden nach bestem Wissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Die Inhalte können eine steuerliche und/oder rechtliche Beratung nicht ersetzen, eine Haftung ist daher ausgeschlossen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.