Fallen beim Depotübertrag Steuern an? Ein Depotübertrag innerhalb Deutschlands hat je nach Art des Übertrags unterschiedliche steuerliche Folgen.
Eigenübertrag | Unentgeltlicher Übertrag zwischen Ehegatten/Dritten | Entgeltlicher Übertrag | Übertrag bei Nachlass/Erbschaft | |
Gläubigerwechsel | nein | ✔ | ✔ | ✔ |
Unentgeltlich | ✔ | ✔ | nein | ✔ |
Abgeltungssteuerpflicht | steuerneutral | steuerneutral | steuerpflichtig | steuerneutral |
Übermittlung der Anschaffungsdaten | ✔ | ✔ | nicht möglich | nicht möglich |
Übertragung Steuertöpfe | möglich bei Gesamtübertrag | nicht möglich | nicht möglich | nicht möglich |
Meldung ans Finanzamt | nein | ✔ | i.d.R. nein | i.d.R. nein |
Sonstige steuerliche Folgen | i.d.R. nein | ggf. Schenkungssteuer | i.d.R. nein | ggf. Erbschaftssteuer |
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Geben Sie bei der Beauftragung des Depotübertrags/Depoteinzugs die beabsichtigte Art der Depotübertragung an. Wenn Sie die Übertragungsart nicht angeben, führt die abgebende Depotbank bei nicht identischer Depotinhaberschaft den Auftrag entgeltlich durch (Nr. 3).
Beim Depotübertrag innerhalb Deutschlands zwischen Ihren eigenen Depots - auch zwischen Gemeinschaftsdepots mit identischen Depotinhabern - ändert sich lediglich der elektronische Lagerort und daher ist der Depotübertrag grundsätzlich steuerneutral, kurz: Beim Eigenübertrag fallen keine Steuern an. Die Anschaffungsdaten bleiben unverändert. Wichtig ist, dass die abgebende Depotbank die steuerlichen Anschaffungsdaten korrekt an die empfangende Bank überträgt, damit zukünftige Gewinne oder Verluste richtig berechnet werden können. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer neuen Depotbank nach, wenn Sie die hinterlegten Anschaffungsdaten Ihrer Fonds nicht online einsehen können. Mehr lesen
Ein unentgeltlicher Übertrag bedeutet, dass trotz Gläubigerwechsel keine Gegenleistung für den Depotübertrag erbracht wird:
Ein unentgeltlicher Übertrag mit Gläubigerwechsel liegt auch dann vor, wenn die Übertragung von einem Gemeinschaftsdepot der Eheleute auf ein Einzeldepot eines Ehepartners oder umgekehrt erfolgt.
Ein Depotübertrag zwischen Ehepartnern oder an Dritte ist steuerneutral, das heißt es fallen keine Steuern beim Übertragungsvorgang an. Die steuerlichen Anschaffungsdaten werden vom Übernehmenden übernommen. Das heißt, dass der Beschenkte die Besteuerung aller Erträge, die seit dem Fondskauf erzielt worden sind, übernimmt bzw. alle entstandenen Verluste verrechnen kann. Prüfen Sie, ob die Anschaffungsdaten korrekt übermittelt worden sind!
Wenn der Schenkungsfreibetrag überschritten wird, kann eine Schenkungsteuer anfallen.
Wenn Sie Ihre Fonds an einen anderen Depotinhaber verkaufen und die Fondsanteile deshalb übertragen, handelt es sich um einen entgeltlichen Depotübertrag mit Steuerpflicht. Der Übertrag wird als fiktiver Verkauf des Übertragenden und als fiktiver Kauf des Übernehmenden angesehen. Dabei können Steuern anfallen, müssen aber nicht.
Fiktiver Verkauf des Übertragenden
In diesem Fall kann Abgeltungssteuer auf den bis zum Tag der Übertragung fiktiv erzielten Veräußerungsgewinn anfallen, sofern Verlustverrechnungstopf und Freistellungsauftrag nicht ausreichen. So funktioniert's:
Fiktiver Kauf des Übernehmenden
Bei einer Übertragung nach Tod des Depotinhabers fällt keine Abgeltungssteuer an. Die Anschaffungsdaten sowie die Steuertöpfe können vom Erben nicht übernommen werden. Für den Erben werden die aktuellen Kurse als Anschaffungsdaten hinterlegt. Wird der Erbschaftssteuerfreibetrag überschritten, fällt Erbschaftssteuer an.
Das Bank informiert die Finanzbehörde in der Regel nicht über den eigentlichen Übertrag, meldet jedoch in jedem Fall die Vermögenswerte des Verstorbenen zum Todestag.
Gemeinschaftsdepot | → | Einzeldepot |
Einzeldepot | → | Gemeinschaftsdepot |
Einzeldepot Person A | → | Einzeldepot Person B |
Gemeinschaftsdepot Personen A | → | Gemeinschaftsdepot Personen B |
Ein Depotübertrag in ein über FondsSuperMarkt vermitteltes Depot lohnt sich - Sie sollten jedoch die steuerlichen Aspekte kennen. Nur eine entgeltliche Übertragung löst Steuern auf Fondserträge aus und bei manchen Übertragungsarten können andere Steuerarten anfallen. Bei Überträgen zwischen identischen Depotinhabern bleibt der Vorgang steuerneutral, sodass ein Wechsel zu FondsSuperMarkt steuerfrei möglich ist!
Mit FondsSuperMarkt als Fondsvermittler profitieren Sie bei bestimmten deutschen Depotbanken von dauerhaften Sonderkonditionen für Ihr Depot!
Ein Wechsel ist ganz einfach: Eröffnen Sie ein Depot über FondsSuperMarkt und übertragen Sie Ihre Fonds! Wenn Sie bereits ein Depot bei einer Partnerbank haben, wechseln Sie den Vermittler - ebenfalls kostenlos!
Übertrag
Der Übertrag der Verlustverrechnungssalden in den Steuertöpfen ist nur bei Gesamtübertrag ohne Gläubigerwechsel des Depots möglich (Eigenübertrag). Geben Sie die gewünschte Übertragung der Verrechnungstöpfe im Auftrag zum Depotübertrag an.
Einkommenssteuererklärung
Möchten Sie die Werte Ihres Verlusttopfes in Ihrer persönlichen Steuererklärung mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, ohne die Bestände übertragen zu müssen, können Sie bei Ihrer Bank eine sog. Verlustbescheinigung beantragen. Diese erhalten Sie im Folgejahr zusammen mit der Steuerbescheinigung.
Für Depotüberträge von einer ausländischen Depotbank innerhalb der EU oder des EWR-Raums erfolgt keine automatische Übermittlung von Anschaffungsdaten. Hier müssen Sie selbst dafür Sorge tragen und die Anschaffungsdaten mittels Bescheinigung des ausländischen Kreditinstituts nachweisen. Wir geben Ihnen Praxistipps, wie Ihr Depotübertrag aus dem Ausland gelingt! Mehr lesen
Bevor Sie den Depotumzug beauftragen, sollten Sie diesen vorbereiten. Prüfen Sie beispielsweise, ob die empfangende Bank alle Fonds und Wertpapiere einliefern kann, prüfen Sie die Rabatte über FondsSuperMarkt und erteilen Sie einen Freistellungsauftrag für das neue Depot.
Wir haben eine Checkliste für Sie!
Steuerliche Beratung
Rechtlicher Hinweis: Die persönliche Steuerberatung können und dürfen wir durch diese Informationen nicht ersetzen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen steuerlichen Berater.