Vorabpauschale: Wo bucht Ihre Bank ab?

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Im Januar werden die nicht ausgeschütteten und im Fonds verbliebenen Erträge mit der Vorabpauschale besteuert. Die anfallende Steuer wird entweder vom Verrechnungskonto oder vom Depot eingezogen werden. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht, wie Ihre Bank vorgeht!
 

So wird die Vorabpauschale besteuert

Die Vorabpauschale ist ein pauschal berechneter Ertrag eines Investmentfonds. Auf diesen Betrag können 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. Ein erteilter Freistellungsauftrag kann die Steuerbelastung reduzieren oder ganz vermeiden. Wird der Fonds später verkauft, werden bereits abgeführte Steuern bei der endgültigen Besteuerung berücksichtigt, damit derselbe Ertrag nicht doppelt besteuert wird.
 

Mögliche Abbuchungswege der Vorabpauschale

Verrechnungskonto

Die Bank belastet das Abwicklungskonto, das für Ihr Depot bei der Depotbank geführt wird. Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass das Konto für den Lastschrifteinzug in ausreichender Höhe gedeckt ist. Wie Sie den benötigten Betrag vorab annähernd ermitteln können, erfahren Sie in unserem Artikel.

Anteilsverkauf im Fondsdepot

Ihre Depotbank verkauft Anteile beziehungsweise -bruchstücke aus Ihrem Depot und führt den Verkaufserlös ans Finanzamt ab. Falls keine andere Weisung vom Anleger vorliegt, verwendet sie dafür den Fonds mit der geringsten Risikoeinstufung im Depot, z. B. einen Geldmarktfonds.

Keine Vorabpauschale

Aus folgenden Gründen könnte eine steuerliche Belastung durch die Vorabpauschale ausbleiben: 

  • Vollständige Verrechnung des errechneten Steuerbetrags mit dem Freistellungsauftrag oder vorhandenen Verlusten
  • Negative Wertentwicklung des betreffenden Fonds im jeweiligen Jahr
  • Bereits getätigte Ausschüttungen in ausreichender Höhe im jeweiligen Jahr
  • Negativer Basiszinssatz als Berechnungsgrundlage

So buchen die Depotbanken die Vorabpauschale ab

Wie die Steuer auf die Vorabpauschale abgebucht wird, unterscheidet sich je nach Depotbank. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welchen Abbuchungsweg die einzelnen Partnerbanken vorziehen:

FNZ BankAnteilsverkauf oder Konto flex (mehr lesen)
FIL Fondsbank (FFB)Anteilsverkauf oder Abwicklungskonto (mehr lesen)
Fondsdepot BankAnteilsverkauf (mehr lesen)
comdirectAbwicklungskonto (mehr lesen)
MorgenFundAnteilsverkauf (mehr lesen)
DAB BNP ParibasAbwicklungskonto (mehr lesen)

Abbuchungsweg fürs Depot ändern

Bei einigen Depotbanken können Sie den vorgesehenen Abbuchungsweg für die Steuer auf die Vorabpauschale ändern:

FNZ BankAbbuchung vom Konto flex auf Wunsch möglich. Nutzen Sie dafür das Formular der FNZ Bank.
FIL Fondsbank (FFB)Bei FondsdepotPlus wählbar, ansonsten Anteilverkauf (Mehr lesen)
Fondsdepot BankTeilen Sie Ihren Änderungswunsch schriftlich im Original mit.
comdirectKeine Anteilsveräußerung möglich
MorgenFundKeine Kontoabbuchung möglich
DAB BNP ParibasKein Anteilsverkauf möglich

Wenn die Abbuchung nicht möglich ist

Kann die Depotbank die anfallende Steuer nicht über den vorgesehenen Weg abbuchen, beispielsweise aufgrund fehlender Kontodeckung oder gesperrter Fondsanteile, versucht sie die Abbuchung über den jeweils anderen Weg. Ist auch dieser Versuch nicht erfolgreich, muss die Depotbank dies dem zuständigen Finanzamt melden.

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