Im Januar werden die nicht ausgeschütteten und im Fonds verbliebenen Erträge mit der Vorabpauschale besteuert. Die anfallende Steuer wird entweder vom Verrechnungskonto oder vom Depot eingezogen werden. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht, wie Ihre Bank vorgeht!
So wird die Vorabpauschale besteuert
Die Vorabpauschale ist ein pauschal berechneter Ertrag eines Investmentfonds. Auf diesen Betrag können 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. Ein erteilter Freistellungsauftrag kann die Steuerbelastung reduzieren oder ganz vermeiden. Wird der Fonds später verkauft, werden bereits abgeführte Steuern bei der endgültigen Besteuerung berücksichtigt, damit derselbe Ertrag nicht doppelt besteuert wird.