Wann und wie Sie die Steuerbescheinigung für 2025 von Ihrer Bank erhalten
Mit einem über FondsSuperMarkt vermittelten Depot kaufen Sie ihre Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Durch diesen Kostenvorteil können auch schon kurz nach einem Fondskauf Erträge entstanden sein. Die Steuerbescheinigung weist die im abgelaufenen Kalenderjahr erzielten Erträge sowie die abgeführten Steuern aus und dient als Grundlage für die Steuerverrechnung in der Einkommensteuererklärung.
Wir haben die geplanten Bereitstellungstermine der Depotbanken für Sie zusammengestellt!
Wann stellen die Banken die steuerlichen Dokumente für 2025 zur Verfügung?
Jede Bank legt den Zeitpunkt der Bereitstellung eigenständig fest. Üblicherweise werden die Steuerdokumente im ersten Quartal des Folgejahres bereitgestellt, häufig zwischen Februar und April. Abweichungen sind möglich, zum Beispiel durch:
bankinterne Verarbeitungsprozesse
gesetzliche Meldefristen
besondere Konstellationen (z. B. Konsolidierung von mehreren Kundenstämmen)
Die Dokumente werden automatisch erstellt und in der Regel digital im Online-Postfach eingestellt. Kunden, die einen postalischen Versand gewählt haben oder nicht über einen Online-Zugang verfügen, erhalten das Dokument per Post.
Welche steuerlichen Dokumente stellen die Depotbanken bereit?
Steuerbescheinigung Die Depotbank bescheinigt darin, welche Steuern sie im jeweiligen Steuerjahr an das Finanzamt abgeführt hat, insbesondere
Kapitalertragsteuer
Solidaritätszuschlag
ggf. Kirchensteuer.
Mit der Steuerbescheinigung können Sie die gezahlten Steuern in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt verrechnen - z.B. wenn
Sie Ihren Freistellungsauftrag oder andere Freibeträge noch nicht voll ausgeschöpft haben,
Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25% liegt oder
Sie Gewinne und Verluste bei mehreren Banken miteinander verrechnen möchten.
Erträgnisaufstellung Zusätzlich zur Steuerbescheinigung stellen die Depotbanken eine Erträgnisaufstellung zur Verfügung. Darin werden die einzelnen steuerlichen Buchungen detailliert aufgeführt. Dieses Dokument hilft Ihnen, die Positionen und Summen der Steuerbescheinigung nachzuvollziehen.
Ggf. Verlustbescheinigung Sofern Sie im vergangenen Jahr rechtzeitig eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Depotbank beantragt haben, werden auf der Steuerbescheinigung auch entsprechende realisierte Verluste ausgewiesen. Die bescheinigten Verluste werden anschließend aus den bankinternen Verlustverrechnungstöpfen ausgebucht und können:
bei anderen Banken oder
im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung oder
gegen andere Gewinne verrechnet werden.
Haben Sie keine Verlustbescheinigung beantragt, verbleiben die realisierten Verluste im sogenannten Verlustverrechnungstopf der Bank und werden automatisch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.
Ggf. Nullbescheinigung Wurden im betreffenden Steuerjahr keine Steuern abgeführt, spricht man von einer Nullbescheinigung. Viele Depotbanken stellen eine solche Bescheinigung nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch aus.
Woher erhalten Sie die VL-Bescheinigung für 2025?
Für VL-Sparverträge (vermögenswirksame Leistungen) gilt eine Besonderheit: Die Banken übermitteln die relevanten Daten zu Ihrem VL-Sparvertrag für 2025 elektronisch direkt an Ihr Finanzamt. Eine separate papierhafte bzw. digitale VL-Bescheinigung ist daher in der Regel nicht erforderlich.
Wie können Steuer auf Kapitalerträge verhindert werden?
Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, Ihre Erträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von der Steuer freizustellen. Die Bank führt für Sie innerhalb des zulässigen Freistellungsbetrags keine Steuer ab und Sie müssen sich die Steuer nicht im Rahmen Ihrer Steuererklärung zurückholen.
Eröffnen Sie über FondsSuperMarkt ein Depot bei einer unserer Partnerbanken oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler, wenn Sie bereits ein Depot haben!
Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt
Rechtlicher Hinweis: Steuerliche Auskünfte ohne Gewähr. Für individuelle steuerliche Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater, da FondsSuperMarkt keine Steuerberatung durchführen kann und darf.