Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor großen Veränderungen: Ab 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ergänzen oder in…
Die Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge, um das Rentensystem wieder zukunftssicher zu machen:
Mit dem Altersvorsorgedepot können rund 50 Millionen Deutsche zwischen 18 und 66 Jahren staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so für das Alter vorsorgen. Dadurch können Sparer die Chancen des Kapitalmarkts bei der privaten Altersvorsorge künftig besser nutzen und von einer flexibleren Vorsorge mit höheren Renditechancen profitieren.
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Die Zulagen werden gewährt auf jährliche Eigenbeiträge zwischen 120 € und maximal 1.800 €.
50 % (max. 180 €) auf Eigenbeiträge von 120 € - 360 € pro Jahr
+
25 % (max. 360 €) auf Eigenbeiträge von 360,01 € - 1.800 € pro Jahr
100 % (max. 300 €) auf Eigenbeiträge von 120 € - 300 € pro Jahr
Einmaliger Bonus für Sparer unter 25 Jahren
Im Rahmen einer Günstigerprüfung können Einzahlungen bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen bei der Steuererklärung angesetzt werden.
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Der Faktor Zeit ist bei der Altersvorsorge ganz entscheidend: Je früher Sie Geld anlegen, desto länger kann Ihr Kapital für Sie arbeiten. Die Wirkung des Zinseszinseffekts kann dabei schon bei kleinen Beträgen enorm sein. Wer dagegen spät startet, muss deutlich höhere Summen investieren, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Frühzeitiges Sparen bedeutet in der Regel also weniger finanziellen Druck im Alter.
Beispielrechnungen mit staatlichen Zulagen
| Ansparzeit | 47 Jahre |
| Monatliche Sparrate | 100 € |
| Eingezahltes Kapital | 56.400 € |
| Staatliche Grundzulage | 18.330 € |
| Wertzuwachs bei 6 % p.a.* | 242.000 € |
| Kapital mit 67 Jahren | 316.730 € |
| Ansparzeit | 37 Jahre |
| Monatliche Sparrate | 100 € |
| Eingezahltes Kapital | 44.400 € |
| Staatliche Grundzulage | 14.430 € |
| Wertzuwachs bei 6 % p.a.* | 148.000 € |
| Kapital mit 67 Jahren | 206.830 € |
| Ansparzeit | 27 Jahre |
| Monatliche Sparrate | 100 € |
| Eingezahltes Kapital | 32.400 € |
| Staatliche Grundzulage | 10.530 € |
| Staatliche Kinderzulage** | 9.000 € |
| Wertzuwachs bei 6 % p.a.* | ca. 65.000 € |
| Kapital mit 67 Jahren | 116.930 € |
**Anna-Lena erhält die Kinderzulagen für beide Kinder noch 15 Jahre lang.
Das Altersvorsorgedepot und die neue Fördersystematik sind bereits beschlossen und werden zum 01. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird FondsSuperMarkt das Altersvorsorgedepot so günstig wie möglich anbieten. Melden Sie sich für unseren kostenfreien Informationsservice an und wir benachrichtigen Sie, sobald Sie ein Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen eröffnen können!
Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so fürs Alter vorsorgen. Als „Riester 2.0” soll es die Riester-Rente ablösen. Beim Altersvorsorgedepot werden auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen wie Fonds und ETFs zu ermöglichen.
Mit dem Altersvorsorgedepot profitieren Anleger von einer attraktiven staatlichen Förderung. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge:
Ziel der Bundesregierung ist es, den langfristigen Vermögensaufbau für das Alter so zu fördern, dass die private Altersvorsorge wieder attraktiver wird und die Renten ausreichen.
Voraussetzung ist, dass ein Riester-Vertrag oder ein Altersvorsorgedepot besteht und im betreffenden Jahr mindestens der Sockelbeitrag von 120 € eingezahlt wird.
Die staatliche Förderung erhalten unmittelbar zulagenberechtigte Personen:
Weitere Personen können die Grundzulage über ihre unmittelbar zulagenberechtigten Ehepartner erhalten (mittelbar zulagenberechtigte Personen):
Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt.
Davon werden bis zu 1.800 Euro mit staatlichen Zulagen gefördert – auf diesen Betrag beziehen sich die Förderstufen von 50 Cent und 25 Cent pro eingezahltem Euro (Grundzulage).
Mit dem Altersvorsorgedepot wählen Sie künftig selbst aus, in welche Fonds und ETFs Sie investieren möchten.
Die wesentlichen Unterschiede kurz zusammengefasst:
Ja, bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und werden nicht automatisch umgestellt.
Sie werden mit einem bestehenden Sparvertrag für eine Riester-Rente entweder nur in die neue Fördersystematik oder in ein neu eröffnetes Altersvorsorgedepot wechseln können:
Informationen zu weiteren Wechselmöglichkeiten folgen.
Auch die Auszahlungsphase wird flexibler als bei der Riester-Rente. Sie können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Bisher werden die heutigen Renten von den aktuellen Beitragszahlenden in Deutschland finanziert. Dies nennt man Umlageverfahren, weil das in die Rentenkasse eingezahlte Geld auf die aktuellen Rentenbeziehenden umgelegt wird. Dieser „Generationenvertrag“ stößt durch den demografischen Wandel jedoch an seine Grenzen.
Die Menschen in Deutschland werden im Schnitt immer älter. Die Folge: Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahlende. Um zu verhindern, dass die Rentenbeiträge immer weiter erhöht oder das Rentenniveau abgesenkt werden muss, ist eine Rentenreform notwendig. Ein Vorschlag ist die „Frühstart-Rente”, die Kinder und Jugendliche frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen und den langfristigen Vermögensaufbau fördern soll. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige sollen durch weitere Zulagen und Steuervorteile dazu motiviert werden, selbst vorzusorgen.
Rufen Sie uns gerne an!
Montag - Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 17 Uhr
*Angenommene oder vergangenheitsbezogene Performancedaten sind kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung und bieten keine Garantie für einen Erfolg in der Zukunft.