Altersvorsorgedepot

Die Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge, um das Rentensystem wieder zukunftssicher zu machen: 

  1. Das Altersvorsorgedepot mit neuer staatlichen Förderung kommt ab 01. Januar 2027.
  2. Auch bestehende Riester-Verträge können dann in das neue Vorsorgemodell umgewandelt werden.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Mit dem Altersvorsorgedepot können rund 50 Millionen Deutsche zwischen 18 und 66 Jahren staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so für das Alter vorsorgen. Dadurch können Sparer die Chancen des Kapitalmarkts bei der privaten Altersvorsorge künftig besser nutzen und von einer flexibleren Vorsorge mit höheren Renditechancen profitieren.
 

  1. Attraktive staatliche Zulagenförderung (abhängig vom Eigenbeitrag)
  2. Zusätzliche steuerliche Förderung
  3. Große und flexible Auswahl aus Fonds & ETFs für die Altersvorsorge
  4. Kostenfreie & zulagenunschädliche Umwandlung von bestehenden Riester-Verträgen
  5. Später auch Verwahrung der geplanten Frühstart-Rente
  6. Dauerhafte Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt

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Staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot

Die Zulagen werden gewährt auf jährliche Eigenbeiträge zwischen 120 € und maximal 1.800 €.

540 € Grundzulage

50 % (max. 180 €) auf Eigenbeiträge von 120 € - 360 € pro Jahr

+

25 % (max. 360 €) auf Eigenbeiträge von 360,01 € - 1.800 € pro Jahr

300 € Kinderzulage

100 % (max. 300 €) auf Eigenbeiträge von 120 € - 300 € pro Jahr

200 € Berufseinsteiger-Bonus

Einmaliger Bonus für Sparer unter 25 Jahren

Steuervorteil

Im Rahmen einer Günstigerprüfung können Einzahlungen bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen bei der Steuererklärung angesetzt werden.

Das sollten Sie heute schon tun

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Ab 2027 wird FondsSuperMarkt das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot so günstig wie möglich anbieten. Damit Sie den Startschuss nicht verpassen und von den Sonderkonditionen profitieren, nutzen Sie unseren Informationsservice!


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  1. Keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte
  2. Vertrauliche Behandlung Ihrer Daten
  3. Verwendung Ihrer Daten ausschließlich zu den angegebenen Zwecken

Je früher, desto besser

Der Faktor Zeit ist bei der Altersvorsorge ganz entscheidend: Je früher Sie Geld anlegen, desto länger kann Ihr Kapital für Sie arbeiten. Die Wirkung des Zinseszinseffekts kann dabei schon bei kleinen Beträgen enorm sein. Wer dagegen spät startet, muss deutlich höhere Summen investieren, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Frühzeitiges Sparen bedeutet in der Regel also weniger finanziellen Druck im Alter.

 

Beispielrechnungen mit staatlichen Zulagen

Viktoria, ledig, 20 Jahre
 

Ansparzeit47 Jahre
Monatliche Sparrate100 €
Eingezahltes Kapital56.400 €
Staatliche Grundzulage18.330 €
Wertzuwachs bei 6 % p.a.*242.000 €
Kapital mit 67 Jahren
 

316.730 €

Lukas, ledig, 30 Jahre
 

Ansparzeit37 Jahre
Monatliche Sparrate100 €
Eingezahltes Kapital44.400 €
Staatliche Grundzulage14.430 €
Wertzuwachs bei 6 % p.a.*148.000 €
Kapital mit 67 Jahren
 

206.830 €

Anna-Lena, verheiratet, 40 Jahre, 2 Kinder

Ansparzeit27 Jahre
Monatliche Sparrate100 €
Eingezahltes Kapital32.400 €
Staatliche Grundzulage10.530 €
Staatliche Kinderzulage**9.000 €
Wertzuwachs bei 6 % p.a.*ca. 65.000 €
Kapital mit 67 Jahren
 

116.930 €

**Anna-Lena erhält die Kinderzulagen für beide Kinder noch 15 Jahre lang.

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Das Altersvorsorgedepot und die neue Fördersystematik sind bereits beschlossen und werden zum 01. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird FondsSuperMarkt das Altersvorsorgedepot so günstig wie möglich anbieten. Melden Sie sich für unseren kostenfreien Informationsservice an und wir benachrichtigen Sie, sobald Sie ein Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen eröffnen können!

Jetzt anmelden

Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so fürs Alter vorsorgen. Als „Riester 2.0” soll es die Riester-Rente ablösen. Beim Altersvorsorgedepot werden auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen wie Fonds und ETFs zu ermöglichen.

Mit dem Altersvorsorgedepot profitieren Anleger von einer attraktiven staatlichen Förderung. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge:

  • Grundzulage
    Der Staat gibt 25 % bis 50 % pro eingezahltem Euro dazu, das sind jährlich bis zu 540 € für jeden förderberechtigten Sparer.
     
  • Kinderzulage
    Der Staat gibt für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich 100 % zu jedem eingezahlten Euro dazu, das sind jährlich bis zu 300 € pro Kind.
     
  • Berufseinsteigerbonus
    Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 €.
     
  • Steuervorteile
    Eigenbeiträge und Zulagen können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, wenn dieser einkommensteuerlich günstiger ist als der Anspruch auf Zulage (Günstigerprüfung). Der Steuervorteil errechnet sich aus dem persönlichen Steuersatz.

Ziel der Bundesregierung ist es, den langfristigen Vermögensaufbau für das Alter so zu fördern, dass die private Altersvorsorge wieder attraktiver wird und die Renten ausreichen.

Voraussetzung ist, dass ein Riester-Vertrag oder ein Altersvorsorgedepot besteht und im betreffenden Jahr mindestens der Sockelbeitrag von 120 € eingezahlt wird. 

Die staatliche Förderung erhalten unmittelbar zulagenberechtigte Personen:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Auszubildende)
  • Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit
  • Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden
  • Selbstständige mit Einkünften aus einem Gewerbebetrieb
  • Mitglieder einer berufsständigen Versorgungseinrichtung
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung betreuen (nicht erwerbsmäßig, mind. 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mind. zwei Tage in der Woche)
  • Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren
  • Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Helfer im Bundesfreiwilligendienst

Weitere Personen können die Grundzulage über ihre unmittelbar zulagenberechtigten Ehepartner erhalten (mittelbar zulagenberechtigte Personen):

  • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die keine der genannten Kriterien erfüllen
  • Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt.

Davon werden bis zu 1.800 Euro mit staatlichen Zulagen gefördert – auf diesen Betrag beziehen sich die Förderstufen von 50 Cent und 25 Cent pro eingezahltem Euro (Grundzulage).

Mit dem Altersvorsorgedepot wählen Sie künftig selbst aus, in welche Fonds und ETFs Sie investieren möchten.

Die wesentlichen Unterschiede kurz zusammengefasst:

  1. Andere Fördersystematik
  2. Höhere Zulagen & höhere steuerliche Förderung möglich
  3. Keine Beitragsgarantie, dadurch mehr Renditechancen

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Ja, bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und werden nicht automatisch umgestellt.

Sie werden mit einem bestehenden Sparvertrag für eine Riester-Rente entweder nur in die neue Fördersystematik oder in ein neu eröffnetes Altersvorsorgedepot wechseln können:

  • Riester in neues Fördersystem wechseln
    Sie behalten Ihren alten Riester-Vertrag und wechseln ausschließlich in die neue Fordersystematik, indem Sie eine entsprechende Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter abgeben. Vertragsbedingungen wie Konditionen, Garantien und Anlagestrategie bleiben gleich.
     
  • Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln
    Sie eröffnen z.B. über FondsSuperMarkt ein Altersvorsorgedepot mit neuen Konditionen und neuer staatlicher Förderung. Anschließend übertragen Sie Ihre bestehende Riester-Rente, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen (förderunschädlich). Ein Anbieterwechsel ist dabei ebenfalls möglich.

Informationen zu weiteren Wechselmöglichkeiten folgen.

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Auch die Auszahlungsphase wird flexibler als bei der Riester-Rente. Sie können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • Lebenslange Leibrente, also eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende
  • Befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist in diesen Fällen vererbbar. Mit Ablauf des Auszahlungsplans ist das Vermögen verzehrt und es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr.

Bisher werden die heutigen Renten von den aktuellen Beitragszahlenden in Deutschland finanziert. Dies nennt man Umlageverfahren, weil das in die Rentenkasse eingezahlte Geld auf die aktuellen Rentenbeziehenden umgelegt wird. Dieser „Generationenvertrag“ stößt durch den demografischen Wandel jedoch an seine Grenzen.

Die Menschen in Deutschland werden im Schnitt immer älter. Die Folge: Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahlende. Um zu verhindern, dass die Rentenbeiträge immer weiter erhöht oder das Rentenniveau abgesenkt werden muss, ist eine Rentenreform notwendig. Ein Vorschlag ist die „Frühstart-Rente”, die Kinder und Jugendliche frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen und den langfristigen Vermögensaufbau fördern soll. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige sollen durch weitere Zulagen und Steuervorteile dazu motiviert werden, selbst vorzusorgen.



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