DWS VorsorgeDepot Comfort

Komplettlösung für alle Lebensphasen

Das Rundum-Sorglos-Paket: Das DWS VorsorgeDepot Comfort steuert Ihr Fondsportfolio für die geförderte private Altersvorsorge ganz automatisch - und Sie lehnen sich zurück!

  1. Berücksichtigung der persönlichen Risikobereitschaft
  2. Automatische Lebenszyklus-Risikosteuerung
  3. Aktive Multi-Asset-Strategie
  4. Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt (z.B. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag)
  5. Attraktive staatliche Zulagenförderung
  6. Depotführung bei der renommierten deutschen Depotbank DWS

Lebenszyklusbasiertes Investieren (LZM)

Bei Vertragsabschluss wählen Sie aus, ob Sie ein sicherheits- oder chancenorientierter Anleger sind. Das eingegangene Risiko in Ihrem Depot wird anschließend ganz automatisch an Ihre Lebensphase angepasst: Je näher Sie dem Renteneintritt kommen, desto mehr reduziert die DWS das Risiko in Ihrem DWS VorsorgeDepot Comfort. Dafür werden Aktien in sicherheitsorientierte Anlagen wie Renten umgeschichtet. 

Trotzdem profitieren Sie mit der DWS von einem exklusiven Renditeplus:

"Das Ende der Ansparphase darf nicht das Ende der Renditephase sein."

Noch nicht benötigtes Altersvorsorge-Kapital bleibt länger in den chancenorientierten Anlagen investiert. Um die geplanten Auszahlungen - beispielsweise die monatlichen Rentenzahlungen - trotzdem zu sichern, schichtet die DWS für Sie rechtzeitig in konservative Anlagen um. So nutzen Sie die Renditechancen auch in der Auszahlphase weiterhin optimal.

Beispiel für ein offensives Fondsportfolio:



DWS VorsorgeDepot Comfort eröffnen

Ab 01.01.2027 können Sie über FondsSuperMarkt das DWS VorsorgeDepot Comfort mit Sonderkonditionen eröffnen. Melden Sie sich schon heute zum Info-Servcie an und lassen Sie sich rechtzeitig benachrichtigen!



Was ist das Altersvorsorgedepot?

  1. Staatlich gefördert in Fonds & ETFs investieren
  2. Attraktive staatliche Zulagenförderung
  3. Zusätzliche steuerliche Förderung
  4. Kostenfreie & zulagenunschädliche Umwandlung von bestehenden Riester-Verträgen
  5. Dauerhafte Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt (z.B. 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag)
     

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Staatliche Zulagen im DWS VorsorgeDepot Comfort

540 € Grundzulage 

50 % auf Einzahlungen von 120 € - 360 € pro Jahr
+
25 % auf Einzahlungen von 360,01 € - 1.800 € pro Jahr

300 € Kinderzulage

100 % auf Einzahlungen von 120 € - 300 € pro Jahr

200 € Berufseinsteiger-Bonus

Einmaliger Bonus für Sparer unter 25 Jahren

Steuervorteil

Einzahlungen bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen können bei der Steuererklärung angesetzt werden.



FAQ zum DWS VorsorgeDepot Comfort

Das Altersvorsorgedepot und die neue Fördersystematik sind bereits beschlossen und werden zum 01. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird FondsSuperMarkt das Altersvorsorgedepot so günstig wie möglich anbieten. Melden Sie sich für unseren kostenfreien Informationsservice an und wir benachrichtigen Sie, sobald Sie ein Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen eröffnen können!

Jetzt anmelden

Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so fürs Alter vorsorgen. Als „Riester 2.0” soll es die Riester-Rente ablösen. Beim Altersvorsorgedepot werden auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen wie Fonds und ETFs zu ermöglichen.

Unser langjähriger Partner DWS ist ein erfahrener Anbieter von staatlich geförderten Altersvorsorgelösungen (Riester, Rürup). Derzeit konzipiert der Anbieter mehrere Depotvarianten für das Altersvorsorgedepot, die bei Eröffnung über FondsSuperMarkt mit Sonderkonditionen geführt werden können:

  1. DWS VorsorgeDepot
    Staatliches Standarddepot mit vorgegebenen Fonds & ETFs
  2. DWS VorsorgeDepot Select
    Altersvorsorgedepot mit freier Auswahl aus Fonds & ETFs für Selbstentscheider
  3. DWS VorsorgeDepot Comfort
    Komplettlösung mit Risikosteuerung in allen Lebensphasen

Mit dem Altersvorsorgedepot profitieren Anleger von einer attraktiven staatlichen Förderung. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge:

  • Grundzulage
    Der Staat gibt 25 % bis 50 % pro eingezahltem Euro dazu, das sind jährlich bis zu 540 € für jeden förderberechtigten Sparer.
     
  • Kinderzulage
    Der Staat gibt für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich 100 % zu jedem eingezahlten Euro dazu, das sind jährlich bis zu 300 € pro Kind.
     
  • Berufseinsteigerbonus
    Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 €.
     
  • Steuervorteile
    Eigenbeiträge und Zulagen können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, wenn dieser einkommensteuerlich günstiger ist als der Anspruch auf Zulage (Günstigerprüfung). Der Steuervorteil errechnet sich aus dem persönlichen Steuersatz.

Ziel der Bundesregierung ist es, den langfristigen Vermögensaufbau für das Alter so zu fördern, dass die private Altersvorsorge wieder attraktiver wird und die Renten ausreichen.

Voraussetzung ist, dass ein Riester-Vertrag oder ein Altersvorsorgedepot besteht und im betreffenden Jahr mindestens der Sockelbeitrag von 120 € eingezahlt wird. 

Die staatliche Förderung erhalten unmittelbar zulagenberechtigte Personen:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Auszubildende)
  • Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit
  • Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden
  • Selbstständige mit Einkünften aus einem Gewerbebetrieb
  • Mitglieder einer berufsständigen Versorgungseinrichtung
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung betreuen (nicht erwerbsmäßig, mind. 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mind. zwei Tage in der Woche)
  • Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren
  • Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Helfer im Bundesfreiwilligendienst

Weitere Personen können die Grundzulage über ihre unmittelbar zulagenberechtigten Ehepartner erhalten (mittelbar zulagenberechtigte Personen):

  • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die keine der genannten Kriterien erfüllen
  • Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt.

Davon werden bis zu 1.800 Euro mit staatlichen Zulagen gefördert – auf diesen Betrag beziehen sich die Förderstufen von 50 Cent und 25 Cent pro eingezahltem Euro (Grundzulage).

Die Beträge werden in Fonds und ETFs investiert.

Welche Anlagestrategie Sie in Ihrem Altersvorsorgedepot genau verfolgen, hängt vom gewählten Anbieter und der Depotvariante ab. Entweder wählen Sie Ihre Fonds und ETFs selbst aus - z.B. im DWS VorsorgeDepot Select -, oder Sie entscheiden sich für eine Variante, bei der Ihr Anbieter das Kapital entsprechend Ihrer Risikobereitschaft anlegt und weiterbetreut - z.B. mit dem DWS VorsorgeDepot Comfort oder dem Standarddepot der DWS.

Der Vorteil gegenüber dem bisherigen Riester-Konzept besteht darin, dass das Kapital frei am Kapitalmarkt investiert werden kann, statt wie bisher überwiegend konservativ und renditeschwach zur Absicherung von Garantien angelegt werden zu müssen. Das eröffnet langfristig deutlich bessere Renditechancen.

Die wesentlichen Unterschiede kurz zusammengefasst:

  1. Andere Fördersystematik
  2. Höhere Zulagen & höhere steuerliche Förderung möglich
  3. Keine Beitragsgarantie, dadurch mehr Renditechancen

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Ja, bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und werden nicht automatisch umgestellt.

Sie werden mit einem bestehenden Sparvertrag für eine Riester-Rente entweder nur in die neue Fördersystematik oder in ein neu eröffnetes Altersvorsorgedepot wechseln können:

  • Riester in neues Fördersystem wechseln
    Sie behalten Ihren alten Riester-Vertrag und wechseln ausschließlich in die neue Fordersystematik, indem Sie eine entsprechende Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter abgeben. Vertragsbedingungen wie Konditionen, Garantien und Anlagestrategie bleiben gleich.
     
  • Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln
    Sie eröffnen z.B. über FondsSuperMarkt ein Altersvorsorgedepot mit neuen Konditionen und neuer staatlicher Förderung. Anschließend übertragen Sie Ihre bestehende Riester-Rente, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen (förderunschädlich). Ein Anbieterwechsel ist dabei ebenfalls möglich.

Informationen zu weiteren Wechselmöglichkeiten folgen.

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Auch die Auszahlungsphase wird flexibler als bei der Riester-Rente. Sie können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • Lebenslange Leibrente, also eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende
  • Befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist in diesen Fällen vererbbar. Mit Ablauf des Auszahlungsplans ist das Vermögen verzehrt und es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr.

Bisher werden die heutigen Renten von den aktuellen Beitragszahlenden in Deutschland finanziert. Dies nennt man Umlageverfahren, weil das in die Rentenkasse eingezahlte Geld auf die aktuellen Rentenbeziehenden umgelegt wird. Dieser „Generationenvertrag“ stößt durch den demografischen Wandel jedoch an seine Grenzen.

Die Menschen in Deutschland werden im Schnitt immer älter. Die Folge: Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahlende. Um zu verhindern, dass die Rentenbeiträge immer weiter erhöht oder das Rentenniveau abgesenkt werden muss, ist eine Rentenreform notwendig. Ein Vorschlag ist die „Frühstart-Rente”, die Kinder und Jugendliche frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen und den langfristigen Vermögensaufbau fördern soll. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige sollen durch weitere Zulagen und Steuervorteile dazu motiviert werden, selbst vorzusorgen.



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Ihre Vorteile bei FondsSuperMarkt

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
  2. Kostenloses Depot bereits ab 0 € Depotvolumen
  3. Kostenloses Depot für Kinder ab 0 € Depotvolumen
  4. Sichere Verwahrung bei einer deutschen Depotbank
  5. Kostenloser Vermittlerwechsel bzw. Depotübertrag zu FondsSuperMarkt
  6. Keine zusätzlichen Kosten. Wir berechnen keine Service- oder Vermittlungsgebühren

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Rufen Sie uns gerne an!

Telefon FondsSuperMarkt +49  (0)9371  94867 - 256

Montag - Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 17 Uhr
 

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Wichtiger Hinweis: Die dargestellten Inhalte sind als vorläufige Produktkonzepte zu verstehen. Die finale Ausgestaltung hängt von regulatorischen Vorgaben, internen Entscheidungen der DWS und FondsSuperMarkt sowie dem weiteren Produktzertifizierungs- und Freigabeprozess ab. Stand: Juli 2026