Fidelity VorsorgeDepot Plus

gefördertes Altersvorsorgedepot mit Portfoliomanagement

Das Fidelity VorsorgeDepot Plus steuert Ihr Fonds- und ETF-Portfolio für die geförderte Altersvorsorge ganz automatisch, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen!

  1. Professionelles Portfoliomanagement
  2. Berücksichtigung der persönlichen Risikobereitschaft
  3. Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt
  4. Attraktive staatliche Zulagenförderung
  5. Automatische Risikoreduzierung vor Renteneintritt
  6. Depotführung bei der renommierten deutschen Depotbank FFB

Professionell gemanagt

Ein erfahrenes Portfoliomanagement wählt die ETFs und Investmentbausteine aus, überwacht sie laufend und passt das Portfolio bei Bedarf an neue Marktgegebenheiten an.

Renditeorientierter Baustein

Aktive Aktien-ETFs

  1. Breit gestreut nach Regionen (USA, Europa, Schwellenländer, Japan und pazifischer Raum), Themen und Sektoren

 

Was sind Aktien?
Aktien sind Anteile an einem Unternehmen. Zwar können die Kurse zwischenzeitlich schwanken, doch wer langfristig investiert, profitiert bei einer ausgewogenen Streuung dennoch von guten Renditechancen durch Kurssteigerungen und Gewinnausschüttungen (Dividenden).

Stabilisierender Baustein

Aktive Renten-ETFs

  1. Globale Staats- und Unternehmensanleihen
  2. Optional Geldmarkt
     

Was sind Renten?
Renten sind verzinste Wertpapiere wie z.B. Anleihen, mit denen sich Staaten oder Unternehmen Geld leihen und dafür regelmäßig Zinsen zahlen. Sie sorgen für Stabilität im Depot, da ihre Wertentwicklung meist weniger schwankt. Dafür bieten sie aber auch weniger Renditechancen.

Passt zu Ihrer persönlichen Risikobereitschaft

Bei Depoteröffnung wählen Sie aus drei Risikoprofilen aus. Wer noch viele Jahre bis zum Ruhestand hat, kann stärker auf Renditechancen setzen. Je näher der Ruhestand rückt, desto wichtiger wird es, Schwankungen im Depot mithilfe sicherheitsorientierter Anlagen zu verringern.

 

Renditeorientiert

Ausgewogen

Stabilitätsorientiert

Geeignet für

Renditeorientierte Anleger mit hoher Risikobereitschaft und/oder langer Laufzeit bis zum Renteneintritt

Anleger, die Renditechancen und Schwankungen ausgewogener verbinden möchten

Anleger mit stärkerem Bedürfnis nach Stabilität und geringerem Aktienanteil

Anfängliche Aktienquote in der Ansparphase

100 %

80 %

60 %

Anfängliche Aktienquote zu Beginn der Auszahlphase

40 %

30 %

20 %

Lebenszyklus-Modell nach der "Gleitpfad-Methode"

Auf Grundlage der gewählten Risikoneigung werden Ihre Einzahlungen und Zulagen in der Ansparphase zu mehr als der Hälfte (100%, 80% oder 60%) in globale Aktienmärkte investiert. Je näher Sie Ihrem Renteneintritt kommen, desto risikoärmer wird Ihr Altersvorsorgedepot bei der FFB ausgerichtet. Gemäß dem „Gleitpfad“ wird der Anteil an breit gestreuten Aktien-ETFs in Ihrem Depot schrittweise reduziert und in Anleihen-ETFs umgeschichtet. Je nach Risikoprofil beginnen die Umschichtungen 10-6 Jahre vor Rentenbeginn und enden 4-2 Jahre vorher.
 

Quelle: Eigene Darstellung, September 2026. Nur zu Illustrationszwecken. Angenommener Ruhestand mit 65 Jahren.

Vorteile mit dem Lebenszyklus-Modell

  1. Weniger Schwankungen vor dem Renteneintritt
  2. Schutz des aufgebauten Vermögens
  3. Weiterhin Renditechancen in der Auszahlphase
  4. Einfache Umsetzung durch automatische Anpassung
  5. Auf Wunsch des Anlegers individuell steuerbar


Was ist das Altersvorsorgedepot?

  1. Staatlich gefördert in Fonds & ETFs investieren
  2. Attraktive staatliche Zulagen
  3. Zusätzliche steuerliche Förderung
  4. Kostenfreie & zulagenunschädliche Umwandlung von bestehenden Riester-Verträgen
  5. Dauerhafte Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt (z.B. 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag)
     

Mehr erfahren

Staatliche Zulagen im Fidelity VorsorgeDepot Plus

540 € Grundzulage 

50 % auf Einzahlungen von 120 € - 360 € pro Jahr
+
25 % auf Einzahlungen von 360,01 € - 1.800 € pro Jahr

300 € Kinderzulage

100 % auf Einzahlungen von 120 € - 300 € pro Jahr

200 € Berufseinsteiger-Bonus

Einmaliger Bonus für Sparer unter 25 Jahren

Steuervorteil

Einzahlungen bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen können bei der Steuererklärung angesetzt werden.

Fidelity VorsorgeDepot Plus eröffnen

Ab 01.01.2027 können Sie über FondsSuperMarkt das Altersvorsorgedepot der FFB und Fidelity mit Sonderkonditionen eröffnen. Melden Sie sich schon heute zum Info-Servcie an und lassen Sie sich rechtzeitig benachrichtigen!



FAQ zum Fidelity VorsorgeDepot Plus

Das Fidelity VorsorgeDepot Plus ist ein Altersvorsorgedepot mit professionell gesteuertem Fonds- und ETF-Portfolio. Anlegern stehen drei Risikoprofile zur Verfügung. Aktive ETFs bilden den Kern des Portfolios. In Richtung Ruhestand wird das Risiko entlang eines Gleitpfads schrittweise reduziert.

Die Lösung eignet sich für Anleger, die mehr Renditechancen und Anlagemöglichkeiten suchen als beim Standarddepot, ihr Portfolio aber nicht selbst zusammenstellen und laufend steuern möchten. Sie wählen aus drei Risikoprofilen mit 100 %, 80 % oder 60 % anfänglicher Aktienquote aus. Die Auswahl, Gewichtung und Anpassung der Fonds und ETFs übernimmt anschließend ein professionelles Portfoliomanagement. So profitieren Sie von einem breiteren Anlageuniversum und neuen Marktchancen, ohne sich selbst um jede Anlageentscheidung kümmern zu müssen. Eine Garantie für den Kapitalerhalt besteht nicht.

Nein. Die Auswahl, Gewichtung und laufende Anpassung der Fonds und ETFs übernimmt das professionelle Portfoliomanagement. Sie wählen bei Depoteröffnung eines von drei Risikoprofilen. Innerhalb dieses Profils wird das Portfolio vom Portfoliomanagement gesteuert und an neue Marktchancen angepasst.

Der Gleitpfad beschreibt, wie der Aktienanteil des Portfolios in Richtung Ruhestand schrittweise reduziert und der Anteil der Anleihen erhöht wird. Beim Fidelity VorsorgeDepot Plus beginnt diese Anpassung zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand. So haben Sie zunächst stärker an den Chancen der Aktienmärkte teil, während mögliche Schwankungen vor dem Rentenbeginn nach und nach verringert werden. Der Gleitpfad kann Schwankungen jedoch nicht komplett ausschließen.

Das Altersvorsorgedepot und die neue Fördersystematik sind bereits beschlossen und werden zum 01. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird FondsSuperMarkt das Altersvorsorgedepot so günstig wie möglich anbieten. Melden Sie sich für unseren kostenfreien Informationsservice an und wir benachrichtigen Sie, sobald Sie ein Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen eröffnen können!

Jetzt anmelden

Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so fürs Alter vorsorgen. Als „Riester 2.0” soll es die Riester-Rente ablösen. Beim Altersvorsorgedepot werden auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen wie Fonds und ETFs zu ermöglichen.

Unsere langjährige Partner DWS und FIL Fondsbank (FFB) sind erfahrene Anbieter von Fondsdepots und staatlich geförderten Altersvorsorgelösungen (Riester, Rürup). Derzeit konzipieren die Anbieter mehrere Depotvarianten für das Altersvorsorgedepot, die bei Eröffnung über FondsSuperMarkt mit Sonderkonditionen geführt werden können:

DWS

  1. DWS VorsorgeDepot
    Standarddepot mit zwei vorgegebenen Fonds & ETFs
  2. DWS VorsorgeDepot Select
    Altersvorsorgedepot mit freier Auswahl aus Fonds & ETFs für Selbstentscheider
  3. DWS VorsorgeDepot Comfort
    Komplettlösung mit Risikosteuerung in allen Lebensphasen
     

FFB

  1. Fidelity VorsorgeDepot Standard
    Standarddepot mit zwei vorgegebenen ETFs
  2. Fidelity VorsorgeDepot Plus
    Altersvorsorgedepot mit professionellenm Portfoliomanagement

Mit dem Altersvorsorgedepot profitieren Anleger von einer attraktiven staatlichen Förderung. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge:

  • Grundzulage
    Der Staat gibt 25 % bis 50 % pro eingezahltem Euro dazu, das sind jährlich bis zu 540 € für jeden förderberechtigten Sparer.
     
  • Kinderzulage
    Der Staat gibt für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich 100 % zu jedem eingezahlten Euro dazu, das sind jährlich bis zu 300 € pro Kind.
     
  • Berufseinsteigerbonus
    Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 €.
     
  • Steuervorteile
    Eigenbeiträge und Zulagen von bis zu 1.800 € plus Zulagen können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, wenn dieser einkommensteuerlich günstiger ist als der Anspruch auf Zulage (Günstigerprüfung). Der Steuervorteil errechnet sich aus dem persönlichen Steuersatz.
     
  • Grundzulage für mittelbar Förderberechtigte
    Wer selbst keinen unmittelbaren Anspruch auf die staatliche Zulage hat, kann über den Ehe- oder Lebenspartner mittelbar eine Zulage von bis zu 175 € erhalten. Die Höhe dieser verminderten Zulage hängt von den Einzahlungen des unmittelbar berechtigten Partners ab.

Ziel der Bundesregierung ist es, den langfristigen Vermögensaufbau für das Alter so zu fördern, dass die private Altersvorsorge wieder attraktiver wird und die Renten ausreichen.

Altersvorsorgedepot-Rechner

Voraussetzung ist, dass ein Riester-Vertrag oder ein Altersvorsorgedepot besteht und im betreffenden Jahr mindestens der Sockelbeitrag von 120 € eingezahlt wird. 

Die staatliche Förderung erhalten unmittelbar zulagenberechtigte Personen:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Auszubildende)
  • Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit
  • Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden
  • Selbstständige mit Einkünften aus einem Gewerbebetrieb
  • Mitglieder einer berufsständigen Versorgungseinrichtung (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, usw.)
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung betreuen (nicht erwerbsmäßig, mind. 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mind. zwei Tage in der Woche)
  • Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren
  • Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Helfer im Bundesfreiwilligendienst

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die keine der genannten Kriterien erfüllen
  • Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Nicht unmittelbar Förderberechtigte können jedoch über ihren unmittelbar berechtigten Ehepartner eine verminderte Zulage als mittelbar Berechtigter erhalten.

Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt.

Davon werden bis zu 1.800 Euro mit staatlichen Zulagen gefördert – auf diesen Betrag beziehen sich die Förderstufen von 50 Cent und 25 Cent pro eingezahltem Euro (Grundzulage).

Die Beträge werden in Fonds und ETFs investiert.

Welche Anlagestrategie Sie in Ihrem Altersvorsorgedepot genau verfolgen, hängt vom gewählten Anbieter und der Depotvariante ab. Entweder wählen Sie Ihre Fonds und ETFs selbst aus - z.B. im DWS VorsorgeDepot Select -, oder Sie entscheiden sich für eine Variante, bei der Ihr Anbieter das Kapital entsprechend Ihrer Risikobereitschaft anlegt und weiterbetreut - z.B. mit dem DWS VorsorgeDepot Comfort oder dem Standarddepot der DWS.

Der Vorteil gegenüber dem bisherigen Riester-Konzept besteht darin, dass das Kapital frei am Kapitalmarkt investiert werden kann, statt wie bisher überwiegend konservativ und renditeschwach zur Absicherung von Garantien angelegt werden zu müssen. Das eröffnet langfristig deutlich bessere Renditechancen.

Auch hierbei fördert der Staat vorsorgende Anleger besonders:

  • Keine Vorabpauschale (jährliche pauschale Steuerlast)
  • Keine Abgeltungssteuer bei Umschichtungen

Ziel ist, dass das komplette eingezahlte Kapital (Einzahlungen + Zulagen) für Sie arbeiten kann, ohne durch Steuern gemindert zu werden. So kann sich der Zinseszinseffekt in Ihrem Depot maximal entfalten!

Grundsätzlich ist das Vermögen im Altersvorsorgedepot vererbbar. Es kann im Todesfall ohne Abzüge auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Bei Vererbung an andere Personen (z.B. Nachkommen) ist die steuerliche Förderung (Zulagen und Steuervorteile) zurückzuzahlen. Ist der Vertrag bereits in der Auszahlungsphase und wird als lebenslange Rente (Leibrente) ausgezahlt, lässt sich das Kapital nicht vererben und die Zahlungen enden mit dem Tod.

Sie treffen eine wichtige Entscheidung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich vorab zu informieren. Die folgenden Artikel helfen Ihnen bei der Wahl:

Bisher werden die heutigen Renten von den aktuellen Beitragszahlenden in Deutschland finanziert. Dies nennt man Umlageverfahren, weil das in die Rentenkasse eingezahlte Geld auf die aktuellen Rentenbeziehenden umgelegt wird. Dieser „Generationenvertrag“ stößt durch den demografischen Wandel jedoch an seine Grenzen.

Die Menschen in Deutschland werden im Schnitt immer älter. Die Folge: Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahlende. Um zu verhindern, dass die Rentenbeiträge immer weiter erhöht oder das Rentenniveau abgesenkt werden muss, ist eine Rentenreform notwendig. Ein Vorschlag ist die „Frühstart-Rente”, die Kinder und Jugendliche frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen und den langfristigen Vermögensaufbau fördern soll. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige sollen durch weitere Zulagen und Steuervorteile dazu motiviert werden, selbst vorzusorgen.

Gründe für die private Altersvorsorge

Wer selbst keinen unmittelbaren Anspruch auf die staatliche Zulage hat, kann über den Ehe- oder Lebenspartner mittelbar eine Zulage erhalten. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Ehe-/Lebenspartner ist unmittelbar förderberechtigt
  • Eheleute sind nicht dauerhaft getrennt lebend
  • Beide Partner haben ihren eigenen Altersvorsorgevertrag
  • Jeder Partner zahlt mind. 120 € in seinen Altersvorsorgevertrag ein

Die Höhe der Zulage des mittelbar Berechtigten orientiert sich an der Höhe der Einzahlungen des unmittelbar Berechtigten.
Beispiele:

Einzahlung unmittelbar Berechtigter (pro Jahr)Grundzulage unmittelbar BerechtigterGrundzulage mittelbar berechtigter Ehepartner
1.800 €540 € (volle Zulage)175 € (volle Zulage)
1.000 €340 €175 € (volle Zulage)
300 €150 €150 €
100 € (Mindestbetrag nicht erreicht)0 €0 €

Damit ein mittelbar berechtigter Partner eine Zulage erhalten kann, benötigen beide Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot und beide müssen mindestens 120 € in ihr eigenes Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Höhe der Zulage des mittelbar Berechtigten orientiert sich an der Höhe der Einzahlungen des unmittelbar Berechtigten.

  • Der mittelbar Berechtigte hat keinen eigenen Anspruch auf einen Sonderausgabenabzug.
  • Seine Beiträge können über die gemeinsame Steuererklärung mit dem unmittelbar berechtigten Parnter trotzdem berücksichtigt werden.
  • Der gemeinsam ansetzbare Höchstbetrag von 1.800 € (für den unmittelbar Berechtigten) erhöht sich auf 1.920 € zuzüglich der zustehenden Zulagen.

Beispiele:

Einzahlung unmittelbar BerechtigterEinzahlung mittelbar BerechtigterZulässiger Sonderausgabenabzug
(zzgl. Zulagen 540 € + 175 €)
1.000 €500 €1.500 €
1.800 €120 €1.920 €
1.800 €500 €1.920 €


Voraussetzung: Gemeinsam steuerlich veranlagt (Ehegattensplitting)

Übrigens, erst die Günstigerprüfung entscheidet, ob daraus tatsächlich eine zusätzliche Steuerersparnis über die bereits gewährten Zulagen hinaus entsteht.



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Ihre Vorteile bei FondsSuperMarkt

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
  2. Kostenloses Depot bereits ab 0 € Depotvolumen
  3. Kostenloses Depot für Kinder ab 0 € Depotvolumen
  4. Sichere Verwahrung bei einer deutschen Depotbank
  5. Kostenloser Vermittlerwechsel bzw. Depotübertrag zu FondsSuperMarkt
  6. Keine zusätzlichen Kosten. Wir berechnen keine Service- oder Vermittlungsgebühren

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns gerne an!

Telefon FondsSuperMarkt +49  (0)9371  94867 - 256

Montag - Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 17 Uhr
 

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Wichtiger Hinweis: Die dargestellten Inhalte sind als vorläufige Produktkonzepte zu verstehen. Die finale Ausgestaltung hängt von regulatorischen Vorgaben, internen Entscheidungen der FFB, Fidelity und FondsSuperMarkt sowie dem weiteren Produktzertifizierungs- und Freigabeprozess ab. Stand: September 2026