Fidelity VorsorgeDepot Standard

Standarddepot für die geförderte Altersvorsorge

Mit dem Fidelity VorsorgeDepot Standard investieren Sie einfach und regulatorisch definiert in vorgegebene ETFs für Ihre geförderte Altersvorsorge!

  1. Depot mit zwei ETFs von Fidelity
  2. Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt
  3. Weniger als 1 % laufende Kosten
  4. Attraktive staatliche Zulagenförderung
  5. Automatischer Risikoreduzierung vor Renteneintritt
  6. Depotführung bei der renommierten deutschen Depotbank FFB

Zwei ETFs - Zwei Investmentbausteine

Im Fidelity VorsorgeDepot Standard fließen Ihre Einzahlungen und Zulagen in zwei Komponenten:

Renditeorientierter Baustein

Fidelity All Country Equity Research Enhanced Strategie ETF

  1. Globaler Aktien-ETF
  2. Risikoklasse (SRI) 4
     

Was sind Aktien?
Aktien sind Anteile an einem Unternehmen. Zwar können die Kurse zwischenzeitlich schwanken, doch wer langfristig investiert, profitiert bei einer ausgewogenen Streuung dennoch von guten Renditechancen durch Kurssteigerungen und Gewinnausschüttungen (Dividenden).

Stabilisierender Baustein

Fidelity Euro Ultra Short Duration Bond Strategie ETF
 

  1. Globaler Anleihen-ETF
  2. Risikoklasse (SRI) 2
     

Was sind Anleihen?
Anleihen sind verzinste Wertpapiere, mit denen sich Staaten oder Unternehmen Geld leihen und dafür regelmäßig Zinsen zahlen. Sie sorgen für Stabilität im Depot, da ihre Wertentwicklung meist weniger schwankt. Dafür bieten sie aber auch weniger Renditechancen.

Regulatorisch definiertes Lebenszyklus-Modell

In der Ansparphase investiert das Fidelity VorsorgeDepot Standard Ihre Einzahlungen und Zulagen vollständig in den chancenreichen globalen Aktien-ETF. Je näher Sie Ihrem Renteneintritt kommen, desto risikoärmer wird Ihr Standard-Depot bei FFB ausgerichtet. Schrittweise wird ein globaler Anleihen-ETF beigemischt. Dieses bewährte Lebenszyklus-Modell ("Gleitpfad-Management") setzt Fidelity in den USA seit Jahrzehnten erfolgreich ein.

Vorteile mit dem Lebenszyklus-Modell

  1. Weniger Schwankungen vor dem Renteneintritt
  2. Schutz des aufgebauten Vermögens
  3. Weiterhin Renditechancen in der Auszahlphase
  4. Einfache Umsetzung durch automatische Anpassung
  5. Auf Wunsch des Anlegers individuell steuerbar


Was ist das Altersvorsorgedepot?

  1. Staatlich gefördert in Fonds & ETFs investieren
  2. Attraktive staatliche Zulagen
  3. Zusätzliche steuerliche Förderung
  4. Kostenfreie & zulagenunschädliche Umwandlung von bestehenden Riester-Verträgen
  5. Dauerhafte Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt (z.B. 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag)
     

Mehr erfahren

Staatliche Zulagen im Fidelity VorsorgeDepot Standard

540 € Grundzulage 

50 % auf Einzahlungen von 120 € - 360 € pro Jahr
+
25 % auf Einzahlungen von 360,01 € - 1.800 € pro Jahr

300 € Kinderzulage

100 % auf Einzahlungen von 120 € - 300 € pro Jahr

200 € Berufseinsteiger-Bonus

Einmaliger Bonus für Sparer unter 25 Jahren

Steuervorteil

Einzahlungen bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen können bei der Steuererklärung angesetzt werden.

Fidelity VorsorgeDepot Standard eröffnen

Ab 01.01.2027 können Sie über FondsSuperMarkt das Standarddepot der FFB und Fidelity mit Sonderkonditionen eröffnen. Melden Sie sich schon heute zum Info-Servcie an und lassen Sie sich rechtzeitig benachrichtigen!



FAQ zum Fidelity VorsorgeDepot Standard

Das Fidelity VorsorgeDepot Standard schöpft den neu geschaffenen gesetzlichen Rahmen voll aus. In der frühen und mittleren Ansparphase investiert es vollständig in einen Aktien-ETF von Fidelity und bietet dabei hohe Transparenz und geringe Kosten. Anleger können damit in deutlich höherem Maße an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilnehmen, als das bei früheren Riester-Verträgen möglich war. Eine Besonderheit des Fidelity VorsorgeDepots Standard ist das Lebenszyklus-Modell: Rückt der Ruhestand näher, sinkt der Aktienanteil automatisch zugunsten eines Anleihen-ETFs.

Nein. Das Fidelity VorsorgeDepot Standard ist als standardisierte Vorsorgelösung konzipiert und arbeitet mit zwei definierten Fidelity ETFs: dem Fidelity All Country Equity Research Enhanced UCITS ETF als chancenorientiertem Aktienbaustein und dem Fidelity Euro Ultra Short Duration Bond UCITS ETF als defensiverem Anleihenbaustein. Andere ETFs können innerhalb des VorsorgeDepots Standard nicht frei ausgewählt werden. Für Anleger mit größerem Wunsch nach Auswahl, individueller Steuerung oder stärkerem Beratungsbedarf ist das Fidelity VorsorgeDepot Plus vorgesehen.

Ja, innerhalb der beiden vorgesehenen ETFs kann die Aufteilung angepasst werden. Entscheiden Sie sich für eine individuelle Aufteilung, bleibt Ihr Depot bei dieser Aufteilung bis Sie sich aktiv wieder für die Standardauswahl entscheiden. Die Umschichtung bezieht sich also rein auf die Gewichtung der beiden Bausteine, nicht auf eine freie Auswahl weiterer ETFs.

In der Ansparphase setzt das Fidelity VorsorgeDepot Standard konsequent auf Kapitalmarktchancen: Das Vorsorgekapital wird zu 100 % in den Fidelity All Country Equity Research Enhanced UCITS ETF investiert. Der Aktien-ETF ist global breit gestreut, orientiert sich eng an seiner Benchmark und nutzt zugleich das hauseigene Fidelity Research, um das Portfolio systematisch zu optimieren. 

Erst vor dem geplanten Ruhestand wird der Aktienanteil Schritt für Schritt reduziert und das Kapital in den Fidelity Euro Ultra Short Duration Bond Strategie umgeschichtet. Der globale Anleihen-ETF investiert flexibel in Unternehmens- und Staatsanleihen, variabel verzinsliche Anleihen, Einlagenzertifikate, kurzfristige Schuldverschreibungen (Commercial Paper) und Termineinlagen.

Die beiden ETFs werden von Fidelity speziell für die Anforderungen des Fidelity VorsorgeDepots Standard in der Währung Euro aufgelegt.

Das Altersvorsorgedepot und die neue Fördersystematik sind bereits beschlossen und werden zum 01. Januar 2027 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird FondsSuperMarkt das Altersvorsorgedepot so günstig wie möglich anbieten. Melden Sie sich für unseren kostenfreien Informationsservice an und wir benachrichtigen Sie, sobald Sie ein Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen eröffnen können!

Jetzt anmelden

Mit dem Altersvorsorgedepot können Sie staatlich gefördert in Fonds und ETFs investieren und so fürs Alter vorsorgen. Als „Riester 2.0” soll es die Riester-Rente ablösen. Beim Altersvorsorgedepot werden auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen wie Fonds und ETFs zu ermöglichen.

Unsere langjährige Partner DWS und FIL Fondsbank (FFB) sind erfahrene Anbieter von Fondsdepots und staatlich geförderten Altersvorsorgelösungen (Riester, Rürup). Derzeit konzipieren die Anbieter mehrere Depotvarianten für das Altersvorsorgedepot, die bei Eröffnung über FondsSuperMarkt mit Sonderkonditionen geführt werden können:

DWS

  1. DWS VorsorgeDepot
    Standarddepot mit zwei vorgegebenen Fonds & ETFs
  2. DWS VorsorgeDepot Select
    Altersvorsorgedepot mit freier Auswahl aus Fonds & ETFs für Selbstentscheider
  3. DWS VorsorgeDepot Comfort
    Komplettlösung mit Risikosteuerung in allen Lebensphasen
     

FFB

  1. Fidelity VorsorgeDepot Standard
    Standarddepot mit zwei vorgegebenen ETFs
  2. Fidelity VorsorgeDepot Plus
    Altersvorsorgedepot mit professionellenm Portfoliomanagement

Mit dem Altersvorsorgedepot profitieren Anleger von einer attraktiven staatlichen Förderung. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge:

  • Grundzulage
    Der Staat gibt 25 % bis 50 % pro eingezahltem Euro dazu, das sind jährlich bis zu 540 € für jeden förderberechtigten Sparer.
     
  • Kinderzulage
    Der Staat gibt für jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich 100 % zu jedem eingezahlten Euro dazu, das sind jährlich bis zu 300 € pro Kind.
     
  • Berufseinsteigerbonus
    Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 €.
     
  • Steuervorteile
    Eigenbeiträge und Zulagen von bis zu 1.800 € plus Zulagen können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, wenn dieser einkommensteuerlich günstiger ist als der Anspruch auf Zulage (Günstigerprüfung). Der Steuervorteil errechnet sich aus dem persönlichen Steuersatz.
     
  • Grundzulage für mittelbar Förderberechtigte
    Wer selbst keinen unmittelbaren Anspruch auf die staatliche Zulage hat, kann über den Ehe- oder Lebenspartner mittelbar eine Zulage von bis zu 175 € erhalten. Die Höhe dieser verminderten Zulage hängt von den Einzahlungen des unmittelbar berechtigten Partners ab.

Ziel der Bundesregierung ist es, den langfristigen Vermögensaufbau für das Alter so zu fördern, dass die private Altersvorsorge wieder attraktiver wird und die Renten ausreichen.

Altersvorsorgedepot-Rechner

Voraussetzung ist, dass ein Riester-Vertrag oder ein Altersvorsorgedepot besteht und im betreffenden Jahr mindestens der Sockelbeitrag von 120 € eingezahlt wird. 

Die staatliche Förderung erhalten unmittelbar zulagenberechtigte Personen:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer, Auszubildende)
  • Beamte, Richter, Soldaten und Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit
  • Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden
  • Selbstständige mit Einkünften aus einem Gewerbebetrieb
  • Mitglieder einer berufsständigen Versorgungseinrichtung (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, usw.)
  • Personen, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung betreuen (nicht erwerbsmäßig, mind. 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mind. zwei Tage in der Woche)
  • Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit
  • Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld aufgrund einer Rehabilitationsmaßnahme, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt versicherungspflichtig waren
  • Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Helfer im Bundesfreiwilligendienst

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die keine der genannten Kriterien erfüllen
  • Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Nicht unmittelbar Förderberechtigte können jedoch über ihren unmittelbar berechtigten Ehepartner eine verminderte Zulage als mittelbar Berechtigter erhalten.

Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf 6.840 Euro pro Jahr begrenzt.

Davon werden bis zu 1.800 Euro mit staatlichen Zulagen gefördert – auf diesen Betrag beziehen sich die Förderstufen von 50 Cent und 25 Cent pro eingezahltem Euro (Grundzulage).

Die Beträge werden in Fonds und ETFs investiert.

Welche Anlagestrategie Sie in Ihrem Altersvorsorgedepot genau verfolgen, hängt vom gewählten Anbieter und der Depotvariante ab. Entweder wählen Sie Ihre Fonds und ETFs selbst aus - z.B. im DWS VorsorgeDepot Select -, oder Sie entscheiden sich für eine Variante, bei der Ihr Anbieter das Kapital entsprechend Ihrer Risikobereitschaft anlegt und weiterbetreut - z.B. mit dem DWS VorsorgeDepot Comfort oder dem Standarddepot der DWS.

Der Vorteil gegenüber dem bisherigen Riester-Konzept besteht darin, dass das Kapital frei am Kapitalmarkt investiert werden kann, statt wie bisher überwiegend konservativ und renditeschwach zur Absicherung von Garantien angelegt werden zu müssen. Das eröffnet langfristig deutlich bessere Renditechancen.

Auch hierbei fördert der Staat vorsorgende Anleger besonders:

  • Keine Vorabpauschale (jährliche pauschale Steuerlast)
  • Keine Abgeltungssteuer bei Umschichtungen

Ziel ist, dass das komplette eingezahlte Kapital (Einzahlungen + Zulagen) für Sie arbeiten kann, ohne durch Steuern gemindert zu werden. So kann sich der Zinseszinseffekt in Ihrem Depot maximal entfalten!

Grundsätzlich ist das Vermögen im Altersvorsorgedepot vererbbar. Es kann im Todesfall ohne Abzüge auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Bei Vererbung an andere Personen (z.B. Nachkommen) ist die steuerliche Förderung (Zulagen und Steuervorteile) zurückzuzahlen. Ist der Vertrag bereits in der Auszahlungsphase und wird als lebenslange Rente (Leibrente) ausgezahlt, lässt sich das Kapital nicht vererben und die Zahlungen enden mit dem Tod.

Sie treffen eine wichtige Entscheidung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich vorab zu informieren. Die folgenden Artikel helfen Ihnen bei der Wahl:

Bisher werden die heutigen Renten von den aktuellen Beitragszahlenden in Deutschland finanziert. Dies nennt man Umlageverfahren, weil das in die Rentenkasse eingezahlte Geld auf die aktuellen Rentenbeziehenden umgelegt wird. Dieser „Generationenvertrag“ stößt durch den demografischen Wandel jedoch an seine Grenzen.

Die Menschen in Deutschland werden im Schnitt immer älter. Die Folge: Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger Beitragszahlende. Um zu verhindern, dass die Rentenbeiträge immer weiter erhöht oder das Rentenniveau abgesenkt werden muss, ist eine Rentenreform notwendig. Ein Vorschlag ist die „Frühstart-Rente”, die Kinder und Jugendliche frühzeitig an die private Altersvorsorge heranführen und den langfristigen Vermögensaufbau fördern soll. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige sollen durch weitere Zulagen und Steuervorteile dazu motiviert werden, selbst vorzusorgen.

Gründe für die private Altersvorsorge

Wer selbst keinen unmittelbaren Anspruch auf die staatliche Zulage hat, kann über den Ehe- oder Lebenspartner mittelbar eine Zulage erhalten. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Ehe-/Lebenspartner ist unmittelbar förderberechtigt
  • Eheleute sind nicht dauerhaft getrennt lebend
  • Beide Partner haben ihren eigenen Altersvorsorgevertrag
  • Jeder Partner zahlt mind. 120 € in seinen Altersvorsorgevertrag ein

Die Höhe der Zulage des mittelbar Berechtigten orientiert sich an der Höhe der Einzahlungen des unmittelbar Berechtigten.
Beispiele:

Einzahlung unmittelbar Berechtigter (pro Jahr)Grundzulage unmittelbar BerechtigterGrundzulage mittelbar berechtigter Ehepartner
1.800 €540 € (volle Zulage)175 € (volle Zulage)
1.000 €340 €175 € (volle Zulage)
300 €150 €150 €
100 € (Mindestbetrag nicht erreicht)0 €0 €

Damit ein mittelbar berechtigter Partner eine Zulage erhalten kann, benötigen beide Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot und beide müssen mindestens 120 € in ihr eigenes Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Höhe der Zulage des mittelbar Berechtigten orientiert sich an der Höhe der Einzahlungen des unmittelbar Berechtigten.

  • Der mittelbar Berechtigte hat keinen eigenen Anspruch auf einen Sonderausgabenabzug.
  • Seine Beiträge können über die gemeinsame Steuererklärung mit dem unmittelbar berechtigten Parnter trotzdem berücksichtigt werden.
  • Der gemeinsam ansetzbare Höchstbetrag von 1.800 € (für den unmittelbar Berechtigten) erhöht sich auf 1.920 € zuzüglich der zustehenden Zulagen.

Beispiele:

Einzahlung unmittelbar BerechtigterEinzahlung mittelbar BerechtigterZulässiger Sonderausgabenabzug
(zzgl. Zulagen 540 € + 175 €)
1.000 €500 €1.500 €
1.800 €120 €1.920 €
1.800 €500 €1.920 €


Voraussetzung: Gemeinsam steuerlich veranlagt (Ehegattensplitting)

Übrigens, erst die Günstigerprüfung entscheidet, ob daraus tatsächlich eine zusätzliche Steuerersparnis über die bereits gewährten Zulagen hinaus entsteht.



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Ihre Vorteile bei FondsSuperMarkt

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
  2. Kostenloses Depot bereits ab 0 € Depotvolumen
  3. Kostenloses Depot für Kinder ab 0 € Depotvolumen
  4. Sichere Verwahrung bei einer deutschen Depotbank
  5. Kostenloser Vermittlerwechsel bzw. Depotübertrag zu FondsSuperMarkt
  6. Keine zusätzlichen Kosten. Wir berechnen keine Service- oder Vermittlungsgebühren

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Rufen Sie uns gerne an!

Telefon FondsSuperMarkt +49  (0)9371  94867 - 256

Montag - Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 17 Uhr
 

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Wichtiger Hinweis: Die dargestellten Inhalte sind als vorläufige Produktkonzepte zu verstehen. Die finale Ausgestaltung hängt von regulatorischen Vorgaben, internen Entscheidungen der FFB, Fidelity und FondsSuperMarkt sowie dem weiteren Produktzertifizierungs- und Freigabeprozess ab. Stand: September 2026